
Viele Fragen stellen sich nicht nur in Ihrer Gemeinde, sondern tauchen immer wieder auf. Diese Fragen sammel ich und versuche sie mit den entsprechenden Antworten hier auf dieser Seite zur Verfügung zu stellen. Die Seite wächst mit den Anfragen, die mir gestellt werden und hin und wieder nehme ich auch einzelne Elemente der Übersicht halber wieder raus, wenn ich das Gefühl habe, dass der Sachverhalt inzwischen gemeinhin bekannt sein könnte.
Für den Einstieg sei Audacity empfohlen. Es ist ein kostenloses opensource Werkzeug, das auf allen gängigen Plattformen (Windows, Linux, MacOS) läuft und relativ leicht bedienbar ist.
Dafür benutzt man einen sogenannten Pop-Filter vor dem Mikrofon. Zu beachten ist dabei, dass der Pop-Filter nicht zu viele Lagen hat, weil das in der Regel auch die Stimme verändert. Zudem funktioniert der Pop-Filter am besten, wenn er zwar nahe am Mund, jedoch weit vom Mikrofon entfernt ist. Deshalb sind leichte, freistehende Popfilter mit 2 Lagen Nylon-Netz eher zu empfehlen als Montagesets zum Aufstecken auf das Mikrofon.
Rich Side Summery oder Really Simple Syndication, kurz RSS bezeichnet im Grunde eine Textdatei mit Informationen, die als RSS-Feeds abgerufen werden. Das können zum einen Nachrichten im Sinne von Newsletter sein, aber eben auch hinweise zu den (neu) vorhandenen Podcast-Episoden.
Die Podcast-URL, die in Verzeichnissen eingetragen wird, zeigt dabei immer auf das RSS-Feed, in welchem sich dann die weiteren Informationen zum Podcast befinden, z.B. wie er heißt, wer Autor*in ist und vieles mehr. Das alles steht zwischen sogenannten Tags, die in spitzen <Klammern> eingeschlossen sind.
Der Link zur Podcast-Episode selbst (der Audio-Datei, vorzugsweise *.mp3) befindet sich im Enclosure-Tag.
Beispiel:
<enclosure url="http://www.ekbo.de/01_neuer_podcast.mp3"
length="4233367"
type="audio/mpeg"
/>
RSS-Feeds erstellen Sie leicht mit dem kostenlosen Werkzeug EasyPodcast. Ein bekanntes deutsches Podcast-Verzeichnis, um ihre neuen Podcasts zu verbreiten ist bspw. Podcaster.de. Aber auch bei iTunes Connect können Sie kostenlos Ihre Podcast-Feeds einstellen. Am wichtigsten aber ist es für Sie in der Gemeindearbeit, gezielt dafür Werbung auf Ihrer Homepage, Ihre Social-Media-Kanäle und Newsletter zu machen, um Ihre Zielgruppe zu erreichen.
Zunächst mal zur Definition: Als Cookie-Banner wird die Einblendung einer Nachricht bezeichnet, die darüber aufklärt, dass und welcher Art Cookies von der Seite gespeichert werden. Diese Banner gibt es mit und ohne Möglichkeit, in die Speicherung einzuwilligen oder diese abzulehnen. Cookies speichern Daten wie eine zufällig generierte Wiedererkennungs-ID, Datum und Uhrzeit des Webseitenbesuches und ggf. weitere Daten wie einen Rollen- und/ oder Anmeldestatus. Die Cookies sind in der Regel nur durch den Server zu lesen, der die Cookies erstellt hat.
Es gibt also drei Anwendungsfälle:
Ja, auch bei Veranstaltungen draußen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden erfasst werden (ähnlich einem Besuch im Restaurant, bei dem auch draußen sitzende erfasst werden müssen):
§ 3 Anwesenheitsdokumentation: „(1) Über § 2 hinaus haben die Verantwortlichen für […] Veranstaltungen […] eine Anwesenheitsdokumentation zu führen, soweit geschlossene Räume betroffen sind. Für Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich gilt die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation bei mehr als zehn zeitgleich anwesenden Personen, die nicht in einem Haushalt leben. Die Verantwortlichen für Veranstaltungen haben eine Anwesenheitsdokumentation auch zu führen, soweit die Veranstaltung ganz oder teilweise im Freien stattfindet.[…]
(2) Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zum Vollzug infektionsschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere zur Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten:
Sie unterstehen beim Anschreiben von Gemeindegliedern dem DSG-EKD. Darin sind in §9 die Kriterien genannt, die zur Offenlegung der personenbezogenen Daten (zu denen in der Regel auch die E-Mail-Adresse gehört) und Weitergabe an andere Personen erfüllt sein müssen. Beim Anschreiben von bspw. einer Konfi-Gruppe sind diese Kriterien im Allgemeinen nicht erfüllt. Es besteht schlicht kein berechtigtes Interesse daran, die E-Mail-Adressen, die einem zur Informationsweitergabe an diese anvertraut worden sind, an andere weiterzugeben. Es ist also nicht nur moralisch richtig, sondern auch rechtlich geboten, die Adressat*innen im dafür vorgesehenen Feld der Blindkopieempfänger*innen (BCC) anzuschreiben.
Streaming von Gottesdiensten etc.
Der Großteil der Gottesdienstübertragungen und -aufzeichnungen von evangelischen Gemeinden in Deutschland werden derzeit über YouTube realisiert. Die Verbreitung von Livestreams und Videos über YouTube und Facebook wird bei der GEMA durch YouTube bzw. Facebook selber abgegolten, hierüber hat die GEMA eigene Vereinbarungen mit den Plattformbetreibern.
Die Nutzung von GEMA-geschützten Musikinhalten auf Gemeindewebseiten, die ursprünglich bis zum 15.9.2020 befristet war, wurde nun verlängert. Damit wird die zeitgleiche und die zeitversetzte Wiedergabe von Musikwerken in Onlinegottesdiensten und -Andachten im Internet wieder möglich. Dies betrifft auch gemeindeeigene Internetseiten sowie Social-Media-Plattformen (d.h. auch Facebook/FaceTime, Instagram/IGTV, Twitch und Vimeo) und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Wenn Ihnen YouTube mitteilt, dass Sie evtl. gegen das Urheberrecht verstoßen, weil in Ihrem Video geschütztes Material gefunden wurde, können Sie, sofern die genannten Kriterien zutreffen, in der Auswahl von durchzuführenden Aktionen auf "Einspruch" klicken, weil Sie die entsprechende Genehmigung haben, sofern Sie die Musik entsprechend durch die GEMA vertreten wird oder Sie anderweitig die Genehmigung dafür erworben haben. Ob ein Liedstück von der GEMA vertreten wird, können Sie auf dieser Seite prüfen. Beachten Sie dabei, dass nicht nur der Titel, sondern auch Interpret und Verlag übereinstimmen müssen.
Achtung: Möchten Sie Ihre Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik über andere Plattformen und für andere Formate (z.B. Tanzveranstaltungen) verbreiten, melden Sie dies über das entsprechende Formular bei der GEMA. Für digitale Formate schließen Sie einen Pauschalvertrag nach Tarif VR OD 10 ab, wobei Gemeinden und kirchliche Einrichtungen einen Rabatt von 15% erhalten (diesen ggf. bei der GEMA einfordern).
Einblendung von Texten und Liedern
Bei digitalen Angeboten (bei Live-Streams, Aufzeichnungen, Zoom-Veranstaltungen usw.) dürfen Texte und Lieder eingeblendet werden, die bisherige 72 Stunden Regelung gilt nicht mehr. Die digitalen Formate dürfen bis Ende 2021 online stehen.
Achtung: Einblenden ist zulässig, ein Liedzettel zum Download ist nicht zulässig.
Die Nutzung von Beamer und Liedzetteln bei analogen Veranstaltungen ist zulässig, den Teilnehmenden per Download den Liedzettel zu übermitteln dagegen nicht.
Liedgut ist gemeinfrei, wenn der Autor bereits seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass nur das Originalwerk gemeinfrei ist, nicht jedoch spätere Bearbeitungen.
Beispiel: Der Autor des Werkes "Jesu meine Freude" aus dem Evangelischen Gesangbuch ist zwar 1677 gestorben, das im Gesangbuch abgedruckte Lied unterscheidet sich jedoch vom Original, wo es bspw. in der letzten Strophe "muß auch ihr Betrüben, lauter Zucker sein" heißt und nicht "lauter Freude sein", wie im Gesangbuch abgedruckt.
Den Vertrag über die Aufführung von Musikwerken in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern finden Sie hier: https://kirchenrecht-ekd.de/document/30452/search/gema. Unter der Zusatzvereinbarung 6. Dort finden Sie auch die Pauschalregelung mit dem folgenden Wortlaut: "Gegenstand der Zusatzvereinbarung ist die öffentliche Wiedergabe geschützter Musikwerke, die zum Repertoire der GEMA gehören, im Rahmen von evangelischen Gottesdiensten und kirchlichen Feiern gemäß §§ 15 Abs. 2, 19 Abs. 2, 52 Abs. 2 UrhG.
Bei der GEMA zu melden sind solche Veranstaltungen, bei denen meldepflichtiges Musikgut öffentlich abgespielt wird. Indikatoren für die Öffentlichkeit einer Veranstaltung liegen vor, wenn die Veranstaltung für mehrere Personen zeitgleich bestimmt ist, von denen nicht alle eine persönliche Beziehung zueinander haben oder die Zielgruppe nicht deutlich nach außen abzugrenzen ist.
Im analogen Raum ist die Nichtöffentlichkeit häufig gegeben, wenn z.B. ein Musikstück innerhalb einer Konfi-Gruppe thematisiert wird, weil die Zielgruppe deutlich abgegrenzt ist und die Konfis untereinander durch ihre regelmäßigen Treffen eine persönliche Beziehung zueinander aufgebaut haben. Der Konfijahrgang ist entsprechend als nichtöffentlich zu betrachten. Doch Achtung! Ein Elternabend der Konfi-Gruppe, die Konfirmation oder ein Gemeindefest, bei dem die Konfis mitwirken ist jeweils wieder als öffentlich zu betrachten, weil jeweils Personen erreicht werden, die über die nichtöffentliche Gruppe hinaus gehen.
Im digitalen Raum ist darauf zu achten, wer alles potentiell noch erreicht werden kann. So reicht es nicht aus, bei einem für die Konfi-Gruppe bestimmten Livestream über bspw. YouTube vor dem Abspielen des Musikstückes darauf hinzuweisen, dass dies nur für die Konfis bestimmt sei. Sobald das Video für Personen zugänglich ist, die nicht zur nichtöffentlichen Zielgruppe gehören, ist es öffentlich. Um eine Nichtöffentlichkeit herzustellen, wäre es also bspw. möglich, das Video in einem kennwortgeschützten Bereich der eigenen Homepage abzulegen und ausschließlich dem nichtöffentlichen Personenkreis (hier die Konfi-Gruppe) zugänglich zu machen. Um sicherzustellen, dass die Rezeption im nichtöffentlichen Kreis bleibt, sind entsprechende Vorkehrungen ratsam, wie der Hinweis darauf, dass weder die Zugangsdaten noch das geschützte Material weiterzugeben sei. Die Bereitstellung sollte zudem über einen verschlüsselten Kanal (SSL/TLS) erfolgen und die bereitgestellten Medien sollten wieder entfernt werden, sobald der Verwendungszweck nicht mehr besteht.
Wer mit personenbezogenen oder anderweitig vertraulichen Daten zu tun hat, kommt um die Frage nach der sicheren Aufbewahrung nicht herum. Um dem Zugriff unberechtigter Dritter entgegenzuwirken, ist Verschlüsselung immer noch ein probates Mittel.
Bei der Übertragung via E-Mail auf Verschlüsselung zu setzen oder einen vollverschlüsselnden Messengerdienst wie Signal zu nutzen, ist schon ein guter Anfang. Und auch auf dem eigenen Rechner sollten die Daten verschlüsselt gespeichert werden. Selbst wenn die ganze Festplatte z.B. mit Bitlocker auf Windows-Systemen oder FileVault2 auf MacOs verschlüsselt ist, was z.B. im Falle eines Diebstahls sinnvoll ist, werden diese Daten nach dem Starten des Rechners und dem ersten Zugriff in der Regel wieder entschlüsselt. Um die Daten vor Angriffen oder Zugriffen Dritter in einem unbeobachteten Moment zu schützen, ist es sinnvoll, sensible Dateien oder Ordner direkt zu verschlüsseln. Dafür seien hier einmal drei gängige Möglichkeiten angeboten:
Eine häufig genutzte, aber leider nicht konsequent sicherer Variante ist das Abspeichern in kennwortgeschützten Archiven. Hierbei kommen Programme wie 7zip zum Einsatz. Ist das Programm installiert, können Sie eine beliebige Datei auf ihrem Rechner mit dem Klick auf die rechte Maustaste über der Datei zu einem Archiv hinzufügen (im Kontextmenü z.B. unter "7-zip" --> "zu Archiv hinzufügen" zu finden). Daraufhin öffnet sich ein Fenster, in dem Sie unten rechts einen Verschlüsselungsalgorithmus wie bspw. "AES256" auswählen und ein Kennwort festlegen können. Ein Nachteil hier ist, dass die Datei vor dem Öffnen jedes Mal wieder aus dem Archiv entpackt werden muss. Öffnet man die Datei über das Archivierungsprogramm, wird eine unverschlüsselte Kopie in einem temporären Ordner abgelegt, der aber nur dann nach dem Schließen der Datei wieder entfernt wird, wenn das Archivierungsprogramm (z.B. 7zip) zu diesem Zeitpunkt noch offen ist. Ansonsten verbleibt die unverschlüsselte Datei auf dem Rechner als Kopie liegen, was die Sicherheit dieses Verfahrens wiederum etwas mindert, wenn die Benutzer*innen davon keine Kenntnis haben. Zudem ist die Verschlüsselung mit einem Kennwort im Vergleich zur zertifikatsbasierten Verschlüsselung verhältnismäßig schwach und bedarf entsprechenden Anforderungen an die Komplexität und Länge des Kennwortes.
Wenn Sie vielleicht sogar ohnehin zertifikatsbasierte Verschlüsselung z.B. für die Verschlüsselung von E-Mails nutzen, können Sie die dafür eingesetzte Software zumeist auch für die Verschlüsselung von Dateien verwenden. Wenn Sie bspw. GPG4Win mit Kleopatra installiert haben, um über Outlook E-Mails zu verschlüsseln, finden Sie im Kontextmenü, wenn Sie mit der rechten Maustaste über eine zu verschlüsselnde Datei klicken, den Eintrag "signieren und verschlüsseln". Wenn Sie auf "signieren und verschlüsseln" mit der linken Maustaste klicken und einen Moment warten, öffnet sich Kleopatra, um Ihnen verschiedene Optionen anzubieten. Um die Datei einfach nur zu verschlüsseln, nehmen Sie den Haken vor "Signieren" und "für andere verschlüsseln" heraus und lassen nur noch die Option "für mich verschlüsseln" gesetzt. Lassen Sie auch das Kästchen vor "mit Passwort verschlüsseln" frei! Wenn Sie anschließend auf "signieren/verschlüsseln" klicken, wird die Datei mit demselben Zertifikat verschlüsselt wie sonst Ihre E-Mails, so dass Sie auch zur Eingabe derselben Passphrase aufgefordert werden. Auch hier müssen Sie die Dateien vor der Benutzung wieder manuell entschlüsseln. Allerdings entfällt die Unsicherheit von unverschlüsselt abgelegten Kopien und auch die Verschlüsselung selbst ist deutlich stärker als bei der Nutzung von Archiven.
Schließlich gibt es noch die betriebssystemeigene Verschlüsselung des Dateisystems. Auch diese funktioniert zertifikatsbasiert. Unter Windows können Sie in der Pro-Version mit BitLocker ganze Partitionen und mit dem Encrypted File System (EFS) einzelne Dateien verschlüsseln. Dafür reicht es, über einer Datei oder einem Ordner mit zu verschlüsselnden Dateien die rechte Maustaste zu drücken und im Kontextmenü auf "Eigenschaften" zu gehen. Klicken Sie im sich öffnenden Fenster im unteren Bereich auf "Erweitert". Ein weiteres Fenster öffnet sich, wo Sie die Option "Inhalt verschlüsseln, um Daten zu schützen" auswählen können. Schließen Sie die Fenster anschließend, indem Sie auf "OK" klicken. Bei Fehlermeldungen wenden Sie sich an Ihren Administrator. Unter MacOS ist die Verschlüsselung einzelner Dateien mit FileVault abgeschafft worden und der Verschlüsselung ganzer Partitionen mit FileVault2 gewichen. Linux bietet von Luks über VeraCrypt bis ECrypt FS und viele weitere eine derlei große Vielfalt zur Absicherung der Daten, dass Endanwender*innen sich hier am besten noch einmal speziell für ihre Distribution und Einsatzzwecke erkundigen.
Seelsorgegespräche sind vertraulich, na klar. Auch das Taufgespräch oder Trauerbegleitung vor und nach der Beisetzung sind es. Und dann sind da noch ein paar Formalia und Dokumente notwendig, die gerne via E-Mail geschickt werden können. Wie viel Vertraulichkeit ist hier gegeben? Abgesehen davon, dass Daten zur Person soundso nicht länger gespeichert werden dürfen als für die Verarbeitung notwendig und insofern hernach gelöscht werden müssen, sollte natürlich auch der E-Mail-Verkehr und die Speicherung solcher E-Mails verschlüsselt erfolgen. Zumindest sollte den betroffenen Personen selbiges ermöglicht werden. Was in vielen Behörden bereits selbstverständlich ist, wird in der Kirche leider häufig noch vernachlässigt. Hier erfahren Sie, wie Sie das ändern und mit gutem Beispiel voran gehen können.
Zunächst etwas Grundlegendes zum Verständnis der Verschlüsselung: Für die Veschlüsselung von E-Mails sind zwei Schlüssel notwendig, ein privater und ein öffentlicher Schlüssel. Wenn bspw. ein Gemeindeglied eine E-Mail an das Gemeindebüro verschlüsselt senden möchte, dann benötigt es dafür den öffentlichen Schlüssel des Gemeindebüros. Mit diesem wird die E-Mail verschlüsselt. Wenn das Gemeindebüro die E-Mail empfangen hat, kann diese E-Mail dann mit dem eigenen privaten Schlüssel des Gemeindebüros wieder entschlüsselt werden. Umgekeht funktioniert das genauso. Damit E-Mails verschlüsselt verschickt werden können, ist also zunächst der öffentliche Schlüssel des Gegenübers erforderlich. Dieser muss bekannt gegeben werden, zum einen, indem er beim Versenden von E-Mails als Anhang gleich mitgesendet wird und zum anderen, indem er zum Beispiel auf der Homepage der Gemeinde zum Download angeboten wird, damit Gemeindeglieder sich diesen selbst importieren können. Auch die Veröffentlichung auf einem Schlüsselserver ist möglich, muss dort aber manuell angefragt und verifiziert werden. Die öffentlichen Schlüssel der jeweils anderen werden lokal im Zertifikatsspeicher des eigenen Computers gespeichert. Das geschieht, wenn man auf den mitgesendeten oder heruntergeladenen Schlüssel doppelt klickt und dann den Anweisungen zum Importieren des Schlüssels folgt.
Soviel zur Theorie. Um nun in der Praxis an ein eigenes Schlüsselpaar aus öffentlichem und privatem Schlüssel für die E-Mail-Verschlüsselung zu kommen, stehen für die unterschiedlichen E-Mail-Clients verschiedene Möglichkeiten bereit. Für Programme wie Thunderbird können Sie die Erweiterung "Enigmail" benutzen, die einem die meiste Arbeit bereits abnimmt. Sie installieren dies, indem sie oben rechts ins Menü gehen und dort auf Addons klicken und abermals auf Addons. Oben im Textfeld können Sie dann nach Erweiterungen suchen. Hier geben Sie "Enigmail" ein und installieren anschließend dieses Plugin. Sie werden dabei aufgefordert, ein Kennwort bei der Erzeugung des Schlüsselpaares einzugeben. Wenn Sie dann später E-Mails verschlüsseln oder entschlüsseln, werden Sie gebeten, dieses Kennwort erneut einzugeben. Für die Aufbewahrung eines solchen Schlüssels empfiehlt sich ein Passwort-Safe wie Keepass. Übrigens: Ab der kommenden Version 78.2 von Thunderbird wird OpenPGP standardmäßig in den E-Mail-Client integriert, so dass Sie Enigmail gar nicht mehr separat als Addon installieren müssen.
Wenn Sie Microsoft Outlook nutzen, können Sie sich "Kleopatra" mit der Erweiterung "GpgOL" installieren (bzw. durch Ihren Administrator installieren lassen). Hier können Sie leider nicht angeben, dass Ihr öffentlicher Schlüssel (in der Regel eine .asc-Datei) automatisch beim Versenden mitgeschickt wird, so dass Sie diese Datei manuell an Ihre E-Mails anhängen oder eben auf Ihrer Homepage hinterlegen müssen, um sie zu verbreiten und anderen zur Verfügung zu stellen. Um ein eigenes neues Schlüsselpaar zu erstellen, öffnen Sie Kleopatra und klicken im Menü unter "Datei" auf "Neues Schlüsselpaar". Anschließend folgen Sie den Anweisungen. Auch hier benötigen Sie ein entsprechend starkes Kennwort, das Sie am besten in einem Passwort-Safe wie Keepass sichern. Wenn Sie eine neue E-Mail schreiben, haben Sie fortan ein neues Symbol mit einem blauen Vorhängeschloss im Schaltflächenmenü. Wenn Sie auf den kleinen Pfeil darunter klicken, klappt sich ein Menü auf, bei den Sie auswählen können, ob Sie die E-Mail mit ihrem Zertifikat signieren oder (falls Sie den öffentlichen Schlüssel des Gegenübers haben) gleich verschlüsseln möchten.
Am besten probieren Sie es einmal Schritt für Schritt selbst aus. Mit etwas Übung ist es leicht zu handhaben und schafft Vertraulichkeit in der Datenübertragung durch das Angebot der verschlüsselten Kommunikation.
Wenn Sie sich für Instagram entschieden haben, dann nehmen Sie Ihr Smartphone, laden sich Instagram herunter und gehen die folgenden Schritte:
Und dann kanns auch schon losgehen! Starten Sie Ihren ersten Instagram-Beitrag, indem Sie
Herzlichen Glückwunsch! Ihr erster Schritt auf Neuland ist getan. Nun nehmen Sie sich gerne Zeit und schauen Sie sich um. Wenn Sie unten auf die Lupe klicken, können Sie ganz oben nach Beiträgen oder Personen suchen, z.B. nach "loppreist", um das Profil des Landesonlinepfarrers (lop) zu finden, der die vielen guten Werke der in den digitalen Medien aktiven Menschen in der EKBO preist, zu denen ja nun auch Sie gehören. Klicken Sie auf der rechten Seite auf "Folgen", um dem Kanal zu folgen und die Beiträge bei sich angezeigt zu bekommen und gleichzeitig indirekt diesen auch auf sich und Ihren neuen Kanal aufmerksam zu machen. Vielleicht suchen Sie aber auch lieber nach anderen Gemeinden und Einrichtungen in Ihrem Umfeld, der Kommune oder besonderen Persönlichkeiten. Nehmen Sie sich Zeit beim Entdecken. Grundlegende Hinweise zum Umgang mit Instagram finden Sie in diesem Video. Viele weitere gute Tipps für den erweiterten Umgang mit Instagram zeigt Thilo Witting in diesem Video. Der wichtigste Schritt ist bereits getan! Alles Gute und willkommen bei Instagram!
Wenn Sie sich für Twitter entschieden haben, dann nehmen Sie Ihr Smartphone und laden sich Twitter herunter. Anschließend öffnen Sie die App. Wer lieber mit einem audiovisuellen Erklärvideo arbeitet, schaut sich dieses Tutorial an. Wer die einzelnen Schritte lieber hier nachlesen möchte, geht die folgenden Schritte durch:
Herzlichen Glückwunsch! Ihr erster Schritt auf Neuland ist getan. Nun nehmen Sie sich gerne Zeit und schauen Sie sich um. Wenn Sie unten auf die Lupe klicken, können Sie ganz oben "Twitter durchsuchen", z.B. nach "EKBO", um Profile Ihrer Landeskirche zu finden, wie ekbo_de oder das akd_ekbo, um auch hier auf dem Laufenden zu bleiben. Vielleicht suchen Sie aber auch lieber nach anderen Gemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen in Ihrem Umfeld, der Kommune oder besonderen Persönlichkeiten. Im oberen Bereich finden Sie die Reiter "Top", "Neueste", "Personen", "Fotos" und "Videos", um in den entsprechenden Kategorien zu suchen. Klicken Sie auf "Personen" um nach Accounts zu suchen, deren Beiträge Sie mit einem Klick auf "Folgen" auch abonnieren können. Im unteren Bereich finden Sie weitere Symbole wie das Häuschen, mit dem Sie die aktuellen Nachrichten von denen einsehen, denen Sie folgen, oder der Glocke, unter der Sie neue Benachrichtigung finden, z.B. wenn Ihnen jemand folgt. Nehmen Sie sich Zeit beim Entdecken. Weitere Tipps zum Umgang mit Twitter sind in diesem Video erklärt. Der wichtigste Schritt ist bereits getan! Alles Gute und willkommen bei Twitter!
Einige Gemeinden haben nun schon lange einen Facebook-Account und haben nun auch angefangen Podcasts oder Andachten aufzunehmen und würden diese gerne u.a. über Facebook teilen. Ein Bild oder Video einzubinden, ist kein Problem, aber für das Hochladen einer Audiodatei scheint es in Facebook keine Möglichkeit zu geben. Und weil dem tatsächlich genau so ist, müssen Sie hier einen kleinen Umweg gehen:
Als erstes erstellen Sie sich einen Account bei SoundCloud. Dort können Sie dann Ihre Audiodatei (vorzugsweise im mp3-Format) hochladen und veröffentlichen. Anschließend loggen Sie sich aus. Loggen Sie sich folgend bei SoundCloud mit ihrem Facebook-Account ein. Dafür klicken Sie oben auf der Startseite von SoundCloud auf „anmelden“ und anschließend über der Eingabemaske für die Anmeldung auf „Weiter mit Facebook“. Suchen Sie nun nach der Datei, die Sie gerade hochgeladen haben und klicken Sie auf „teilen“. So können Sie die Audiodatei auch in Facebook einbinden, das heißt über Ihren eigenen Facebook-Account posten.
Bestimmte Programme finden sich in der Mehrheit der Gemeindebüros wieder: Outlook für die E-Mails, Word zum Bearbeiten von Dokumenten, Excel zur Bearbeitung von Tabellen und vielleicht sogar Powerpoint, um Präsentationen für den einen oder anderen Gemeindeabend vorzubereiten. Die hier genannten Programme von Microsoft sind allesamt kostenpflichtig. Geld, das die Gemeinden und Kirchenkreise durch die hier aufgezeigten Alternativen gut sparen können.
Egal, ob Gemeinden die für Unternehmen standardmäßig erworbene Professional-Version für 579,-€ nutzen oder ein monatliches Abonnement für Office 365 abschließen und 105,60€ / Jahr zahlen, im Vergleich zu 0,00€ ist es viel Geld. Zudem lagern bei Office 365 die Daten in der Online-Cloud von Microsoft, deren Nutzung ohne eine entsprechende DSG-EKD-konforme Vereinbarung zur Speicherung der Daten hier in Deutschland und den Ausschluss der Weitergabe an Dritte auch datenschutzrechtlich für Gemeinden rechtlich nicht in Frage kommt.
Wer einen kostenlosen und datenschutzkonformen Ersatz für Microsoft Outlook sucht, ist mit Thunderbird gut beraten. Das opensource Programm hat alles, was ein E-Mail-Client braucht: Es bietet eine übersichtliche Postfachansicht (auch für die Verwaltung und Ordnung mehrerer E-Mail-Konten), ein Archiv- und Nachrichtensystem, einen integrierten Spamfilter, ein Adressbuch zur Pflege der Kontakte und lässt sich über zahlreiche ebenfalls kostenlose Erweiterungen (Addons) leicht auf die individuellen Bedürfnisse anpassen. Ab Version 78.2 ist nun auch PGP standardmäßig integriert, um E-Mails signieren und verschlüsseln zu können sowie ein Kalender für die Terminverwaltung.
Kostenlose Alternativen zum Microsoft Office stellen die opensource Projekte OpenOffice und LibreOffice dar. Mit dem niedrigen Arbeitsspeicherverbrauch ist OpenOffice eine gute Alternative für vor allem ältere Rechner, auf denen die Bürosoftware zum Einsatz kommt und dort häufig flüssiger läuft als Microsofts Office-Suite. LibreOffice gibt es hingegen auch für 64-Bit-Betriebssysteme, außerdem kommt es etwas moderner daher, wird häufiger aktualisiert und bietet zudem die Möglichkeit, in den XML-Formaten (.docx, .xlsx, .pptx) von Microsoft Office zu speichern. Das Programm "Writer" ersetzt dabei die Funktionen des Programmes "Word". "Excel" wird in der kostenlosen Anwendung von "Calc" ersetzt. Präsentationen, wie Sie sie in Microsofts Office-Suite mit "Powerpoint" erstellen würden, können Sie bei den hier genannten Lösungen mit "Impress" bearbeiten. Zusätzlich kommen OpenOffice und LibreOffice noch mit zwei weiteren Programmen daher: "Draw" ist ein Zeichenprogamm mit dem sich z.B. Einladungskarten oder Aushänge für den Schaukasten deutlich komfortabler gestalten lassen als bspw. mit "Word" bzw. "Writer". Außerdem enthalten die kostenlosen Office-Pakete auch das Datenbankwerkzeug "Base", das eine Alternative zu Microsofts "Access" darstellt und z.B. bei Inventarisierungen sinnvoll zum Einsatz kommen kann.
Wer noch nicht ganz überzeugt ist, mag vielleicht vor dem Kauf eines neuen Office-Produktes zunächst einmal eine der hier genannten Alternativen herunterladen und ein halbes Jahr ausprobieren. So lange dauert in der Regel eine Probezeit. Der Umstieg fällt zumeist nicht schwer, da die grundlegenden Arbeitsschritte dieselben sind und es zudem jede Menge guter Anleitungen (z.B. hier für Writer, Calc oder Thunderbird) gibt.
Bevor Sie an die Planung der Videokonferenz gehen, stellen Sie sicher, dass Sie Zoom DSG-EKD-konform eingerichtet haben. Dazu hilft Ihnen der folgende Leitfaden:
Zur Planung (Erstellung einer Einladung) für neue Meetings dürfte ein Tutorial-Video am hilfreichsten sein, andere bekommen es lieber mit Bildern in einer PDF-Datei zusammengefasst. Hier bekommen Sie beides:
Über diesen technischen Teil hinaus, ist es außerdem hilfreich, sich über die Moderation und den Ablauf gedanken zu machen, insbesondere auch, wie Sie gegen Störende vorgehen. Hinweise zum Umgang bei Zoom-Bombing finden Sie hier.
Wenn Sie eine Einladung zum Zoom-Meeting erhalten und auf den Link in der Einladung klicken, öffnet sich zumeist Ihr Browser (z.B. Firefox) und Sie werden weitergeleitet, um den Webclient herunterzuladen und zu starten. In diesem einfachen Softwarestück haben Sie keine Möglichkeit, Audio beim Teilen Ihres Bildschirmes mit zu übertragen und suchen entsprechend vergeblich.
Um auch den Ton bei der Bildschirmfreigabe an die anderen Teilnehmenden übertragen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich den Desktopclient heruntergeladen und installiert haben (vornehmlich datenschutzkonform z.B. über Connect4Video) und diesen starten, um an dem Meeting teilzunehmen. Dort geben Sie dann die Meeting-ID und das Kennwort ein (wenn Sie nicht ohnehin selbst zur Konferenz einladen). Wenn Sie anschließend während der laufenden Konferenz unten auf den grünen Schriftzug „Bildschirm teilen“ klicken, um anderen zu zeigen, was Sie auf Ihrem Desktop oder in einem Programm sehen, z.B. um eine Videodatei abzuspielen, erscheint ein weiteres Optionsfenster. In diesem Fenster befindet sich am unteren Rand die Option „Den Computerton freigeben“, die übrigens automatisch mit angewählt wird, wenn Sie gleich auf „Für einen Videoclip im Vollbildmodus optimieren“ anklicken, was sich gleich rechts daneben befindet. Auf diese Weise wird dann auch der Ton beim Abspielen von z.B. Videos mit übertragen. Wählen Sie anschließend in der oberen Ansicht den Fenstermodus aus (z.B. „Bildschirm“) und klicken Sie schließilch unten rechts auf „teilen“.
Zum einen kann das an den verwendeten Browsern liegen. Jitsi arbeitet gut zusammen mit folgenden Browsern:
Zum anderen kann es an Firewall-Restriktionen liegen, wenn Sie z.B. im Netzwerk (auch WLAN) hinter einem Router arbeiten, der auch Firewallfunktionalitäten hat und folgende Ports nicht freigegeben hat:
Für das Aufsetzen eines eigenen Jitsi-Servers (z.B. für den Kirchenkreis) kann über Portforwarding an der Firewall die Kommunikation mit den Clients universal einsetzbarer gestaltet werden.
Ja! Meetzi ist ein Videokonferenztool mit Whiteboard und gemeinsamer Arbeitsplattform. Es ist kostenlos, läuft auf Servern in Deutschland und ohne, dass man sich dafür mit einem Benutzerkonto registrieren müsste. Um einen eigenen Raum zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:
Auch wenn die Telefonie heutzutage und hierzulande mittlerweile vorwiegend über Voice over IP digitalisiert online funktioniert, ist doch insbesondere für ältere Menschen das Telefon mitunter vertrauter als andere Kommunikationsmöglichkeiten über das Internet.
Über das Smartphone kennen wir den gruppenbezogenen Anruf aus Messengerdiensten wie Signal, die man wahlweise mit oder ohne Video führen kann. Und glücklicherweise haben auch die meisten Videokonferenzanbieter die Möglichkeit bereitgestellt, sich telefonisch mit in die Konferenzen einwählen zu können. Wenn Sie bspw. mit Zoom eine neue Sitzung planen, dann finden Sie im Fenster unter "Audio" die Möglichkeiten "Telefon", "Computeraudio", "Telefon und Computeraudio" und "Audio von Drittanbietern". Wenn Sie hier "Telefon" auswählen, haben Sie über Zoom eine klassische Telefonkonferenz eingerichtet, bei der sich die Teilnehmenden zwar auch weiterhin mit dem Video einklingen können, das aber nicht müssen. Wichtig ist hierbei allerdings noch zu berücksichtigen, dass Sie dort auf den Link "Bearbeiten" klicken, um sicherzustellen, dass Sie Einwahlnummern aus Deutschland bereitstellen, weil Sie ansonsten standardmäßig Einwahlnummern aus den USA anbieten würden.
Von Videokonferenzanbietern unabhängig können Sie auch reine Telefonkonferenzen über bspw. die Deutsche Telefonkonferenz oder MeetGreen nutzen, wobei ersteres bis auf die Verbindungskosten sogar kostenlos genutzt werden kann und letzteres Umweltprojekte zur Pflanzung von Bäumen in Deutschland fördert und zudem auch eine Webkonferenzfunktion anbietet, falls es doch einmal mehr sein soll. Diese Formate der Telefonkonferenz funktionieren nach dem Dial-In-Verfahren, weil man sich von außen in eine vorher geplante Konferenz über die bekanntgegebene Einwahlnummer und PIN einwählt. Dieses Verfahren eignet sich für größere Konferenzen, z.B. Senioren-Gesprächsabende zu einem bestimmten Thema. Auch Telefon-Gottesdienste sind auf diesem Weg bereits in der EKBO gefeiert worden.
Beim Dial-Out-Verfahren hingegen beginnt eine Person das Telefonat und fügt weitere Teilnehmende hinzu. Das wiederum funktioniert nur, wenn die Nummern der Teilnehmenden vorher bekannt sind und eignet sich z.B. für Mitarbeitendenrunden oder andere kleine, feste Gesprächskreise und kurze Absprachen. Die meisten neueren Handys haben sogar bereits eine Funktion integriert, mit der man ohne weitere Apps standardmäßig bis zu 5 Personen in einer Telefonkonferenz zusammenführen kann, ganz gleich ob die einladende Person nun ein Android-Gerät oder ein iPhone besitzt. Welche Geräte (auch Festnetzapparate) die angerufenen Teilnehmenden besitzen ist überdies unerheblich.
Wie sinnvoll oder gar gültig eine digitale Abendmahlsfeier ist, hängt von der eigenen Konfession bzw. Glaubenseinstellung und dem gewählten Medium ab. Auch ob das beteiligte Element (z.B. der Wein) real vorhanden ist oder virtuell z.B. in einem Computerspiel von einem Avatar bereitgestellt wird, macht einen entsprechenden Unterschied aus. Ein etwas tiefergehender Artikel dazu, kann hier gelesen werden: Digitales Abendmahl